Zeitarbeit ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit,
die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist.
Die Arbeitnehmerüberlassung hat sich zu einem nicht mehr wegzudenkenden Glied in der Wertschöpfungs-und Dienstleistungskette entwickelt.
Die Zeitarbeit bietet unterschiedliche Kundeneinsätze ohne zeitliche Begrenzungen. Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Personaldienstleistungsunternehmen, dem Zeitarbeitnehmer und dem Kundenbetrieb als Entleiher.
Zeitarbeitsunternehmen tragen sämtliche Arbeitgeberpflichten, gewähren und zahlen Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und sind auch an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden.
Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Vertrag mit den Kundenbetrieben über die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers. Temporäre Personalengpässe, Produktionsspitzen oder enge Terminvorgaben, kurz: wir ermöglichen unseren Kunden die ständig wechselnden Anforderungen des Marktes mit dem Instrument „Zeitarbeit“ flexibel zu lösen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung sind, sich beruflich umorientieren wollen oder eine vorübergehende Beschäftigung suchen freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!